Allgemein
Dass Anwälte teuer sind und daher der Kunde im Zweifelsfall eher abwartet, ist nicht nur ein Irrtum, sondern könnte sich auch als teurer Fehler erweisen. Die Gebühren sind nämlich längst nicht so hoch wie vermutet. Richtig ist: es kostet Geld, aber in der Regel steht dem Aufwand auch ein Rechtsproblem gegenüber, das Sie alleine nicht lösen können und daher die Hilfe eines dafür ausgebildeten Spezialisten in Anspruch nehmen müssen. Studium, Referendariat, viele Jahre Berufserfahrung und ständige Fortbildungen spiegeln sich in den Gebühren wieder, aber auch notwendige Kosten für das Unternehmen selbst sowie das Haftungsrisiko.
Für den Laien ist eine vorherige Kosteneinschätzung nicht selten eine Wundertüte. Um Ihnen diese Unsicherheit zu nehmen, bieten wir, sofern keine Rechtsschutzversicherung eintritt, für die Erstberatung die Vereinbarung einer feststehenden Gebühr in Höhe von 170 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die ersten 30 Minuten einer Beratung an. Dies ist erfahrungsgemäß ausreichend, um das Problem in seiner Komplexität zu erfassen. So gibt es für Sie keine finanziellen Unwägbarkeiten vor einem ersten Beratungsgespräch.
Im Übrigen richten sich die weiteren Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dies sieht auch die Möglichkeiten vor, individuelle Gebührenvereinbarungen mit dem Mandanten zu treffen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Lassen Sie uns darüber einfach offen sprechen. Auch Ratenzahlungswünschen stehen wir, wenn es sonst nicht anders geht, offen gegenüber.